Eine Brandmeldeanlage ist eine Einrichtung, welche ohne menschliche Mithilfe einen entstehenden Brand feststellt, gefährdete Personen alarmiert und Löschkräfte mobilisiert. Brandmeldeanlagen dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten.
Wichtigste Regeln für Brandmeldeanlagen sind die einschlägigen VdS-Richtlinien VdS 2095, die europäische Norm DIN EN 54 und die deutsche Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit der DIN VDE 0833-1 und DIN 14675. Ist eine Sprachalarmierungsanlage Bestandteil der Brandmeldeanlage, gilt sie zusammen mit der DIN VDE 0833 4.